Aktualisierung der DGNB-Kriterien der Version 2023 – 4. Auflage vom 04.06.2025
Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) hat am 04.06.2025 eine neue, vierte Auflage der Kriterien der Version 2023 veröffentlicht. Etwa die Hälfte der Kriterienmatrix für ENV1.2 ist von Änderungen betroffen.
Update 11.05.2026
In unserer neuen DACH-Matrix können die Anforderungen von DGNB Version 2023 (3. und 4. Auflage) sowie Version 23.2 dargestellt werden.
Die Unterschiede bei der Version 2023 (Auflage 3, Auflage 4 und V23.2) werden transparent dargestellt. Dadurch lässt sich jederzeit nachvollziehen, wie sich die DGNB Anforderungen entwickelt haben und welche Vereinfachungen auch rückwirkend angewendet werden dürfen.
Hinweise zur Versionierung in BIM.pi ("DGNB Matrix" - für ältere Projekte)
Bitte achten Sie bei Projekten nach DGNB Version 2023 im Feld „Anforderungen“ auf die genannte Auflage:
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Steht dort „4. Auflage“, wurden die neuen Anforderungen eingearbeitet, da die Anforderungen sich nicht geändert haben oder ggf. sogar vereinfacht wurden.
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Steht noch „3. Auflage“, gab es bei der betroffenen Anforderung in der 4. Auflage bewertungsverändernde Anpassungen, die bei älteren Projekten, die mit dieser BIM.pi-Version angelegt wurden, nicht berücksichtigt werden müssen und daher bewusst nicht angezeigt werden.
Soll ein Projekt nach den Anforderungen der 4. Auflage bearbeitet werden, steht hierfür unsere „DACH-Matrix“ zur Verfügung (siehe Hinweis oben).
Änderungen im Überblick
Die inhaltlichen Anpassungen lassen sich wie folgt einordnen:
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Redaktionelle Änderungen und Klarstellungen (ohne Auswirkungen auf die Bewertung)
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Vereinfachungen (Lockerung bestimmter Anforderungen zur Verbesserung der Umsetzbarkeit)
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Verschärfungen (Anpassung an EU-Taxonomie und QNG-Vorgaben)
Auswirkung auf Produktbewertungen
Infolge der neuen Anforderungen kann es dazu kommen, dass:
- zuvor nicht bewertungsrelevante Produkte nun relevant sind, und/oder
- Produkte eine andere Qualitätsstufe erhalten.
Wichtig: Verschärfungen müssen nicht freiwillig auf bereits registrierte Projekte angewendet werden. Sie gelten nur für Projekte, deren Bearbeitung erst nach der Veröffentlichung der 4. Auflage (04.06.2025) begonnen wurde.
Weitere Infos siehe unten.
Berücksichtigung in älteren Versionen
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Vereinfachungen und Klarstellungen ohne bewertungsverändernde Änderungen dürfen rückwirkend berücksichtigt werden und werden in unserer Datenbank (bis einschließlich Version 2018) entsprechend berücksichtigt.
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Verschärfungen gelten nur bei Neuanmeldungen ab dem 04.06.2025
Produktdatenbanken und Produktbewertungen
Anbieter von Produktdatenbanken müssen ihre Produktbewertungen an die 4. Auflage anpassen.
Besonderheit bei Produkten der Sentinel Holding Institut GmbH:
Wenn das Bewertungsdatum im Produktpass älter als der 04.06.2025 ist, basiert die Bewertung noch auf der 3. Auflage.
Handlungsempfehlung für DGNB Auditoren
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Festlegung der relevanten Releaseversion
Für die Projektbearbeitung ist stets die Releaseversion heranzuziehen, auf deren Basis die Arbeit tatsächlich begonnen wurde – nicht zwingend die Version, die zum Zeitpunkt der Projektanmeldung gültig ist.
Diese für das Projekt maßgebliche Releaseversion ist im Erläuterungsbericht klar zu benennen. -
Transparente Projekterfassung von Beginn an
Es wird empfohlen, unmittelbar zum Projektstart in der Systemsoftware ein Quick-Check-Projekt anzulegen.-
Dadurch ist von Anfang an nachvollziehbar, welche Releaseversion gilt.
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Änderungen oder spätere Anpassungen sind lückenlos dokumentiert.
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Offizielle Anmeldung im späteren Verlauf
Das zunächst erstellte Quick-Check-Projekt kann zu einem späteren Zeitpunkt problemlos in ein offiziell angemeldetes Projekt überführt werden. So bleibt der gesamte Bearbeitungsprozess transparent und nachvollziehbar.